Förderprogramme: Gemeinde Westerheim

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Förderprogramme

Förderprogramme Westerheims

Westerheim mit seiner Lage im Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist in mehrere Förderprogramme aufgenommen. Die einzelnen Förderprogramme können im folgenden entnommen werden:

Förderprogramm Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Um modellhafte und nachhaltige Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu unterstützen, stellen das Land Baden-Württemberg und die beteiligten Landkreise und Kommunen jährlich Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Privatpersonen aus der Region soll die nachhaltige Regionalentwicklung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit Hilfe einer finanziellen Unterstützung realisiert werden.

Folgende Handlungsfelder können durch das Biosphärengebiet mit Projektgeldern begleitet werden:

  • Bewahrung des historisch-kulturellen Erbes
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Nachhaltiger Tourismus und Gastronomie
  • Nachhaltige Verkehrsentwicklung und Besucherlenkung
  • Biodiversität
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Nachhaltige Landwirtschaft
  • Nachhaltige Forstwirtschaft
  • Regionalvermarktung
  • Weinbau
  • Streuobst
  • Schäferei
  • Grünlandbewirtschaftung

Wenn Sie eine Idee oder Fragen zu Fördermöglichkeiten haben gehen Sie bitte frühzeitig auf das Team der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb zu. Weitere Informationen und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage.

LEADER-Region Mittlere Alb

Der Verein LEADER Mittlere Alb e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, die Strukturentwicklung im Aktionsgebiet Mittlere Alb zu fördern. Das Regionalmanagement unterstützt den Verein bei seiner Zielerreichung. Es ist beauftragt mit der Umsetzung/Weiterentwicklung des regionalen Entwicklungskonzeptes (PDF-Datei), mit der Beratung von LEADER-Interessierten und der Projektträger sowie mit der Förderung der Kommunikation im Hinblick auf ein funktionierendes Netzwerk in der Region. Ab sofort steht Ihnen auch unsere Homepage zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie aber auch auf der Homepage des Landkreises Reutlingen.

Für Fragen zum Regionalentwicklungskonzept oder zum LEADER-Förderprogramm stehen Ihnen Frau Elisabeth Markwardt und Herr Hannes Bartholl gerne zur Verfügung.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen - Sanierung Ortskern II, Westerheim

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2024

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2- Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (orts- bildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichern- der Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunfts- fähigen Arbeitsplätzen beitragen.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %- Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können aus- schließlich von der Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.07.2023 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an

Herrn Albrecht Keller, Telefonnummer: 0711 6454-2158, E-Mail oder Frau Sandra Zimmermann, Telefonnummer: 0711 6454-2113, E- Mail von der Kommunalentwicklung oder Herrn Bürgermeister Hartmut Walz, Telefonnummer: 07333 9666-10, E-Mail, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Hartmut Walz
Bürgermeister

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